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   BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85   

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BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85 (https://dejure.org/1986,348)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.1986 - 7 CB 63.85 (https://dejure.org/1986,348)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 1986 - 7 CB 63.85 (https://dejure.org/1986,348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auf Verdacht erhobene Rüge zur Besetzung des Gerichts - Pflicht zur Bescheidung durch einen begründenden Gerichtsbeschluss - Ersatz von Beweisaufträgen durch die Rüge mangelnder Sachaufklärung - "Dringendes öffentliches Bedürfnis" für den Abschluss einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85
    Wie das Bundesverwaltungsgericht zu dem in § 133 Nr. 1 VwGO genannten Verfahrensmangel wiederholt ausgeführt hat, ist die Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn der Beteiligte, der sie geltend macht, über ihm nicht bekannte gerichtsinterne Vorgänge, die für die Besetzungsfrage maßgeblich gewesen sein können, zweckentsprechende Aufklärung gesucht hat; eine nur "auf Verdacht" erhobene Rüge entspricht dem nicht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - <DVBl. 1981, 493/494>, vom 25. September 1981 - BVerwG 9 C 217.80 - , vom 26. März 1982 - BVerwG 9 CB 1019.81 - und vom 12. Juli 1982 - BVerwG 5 CB 117.81 - ).

    Wie der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 23. Oktober 1980 (a.a.O.) unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 5. März 1970 (BFHE 98, 239 ) in diesem Zusammenhang ausgeführt hat, ist grundsätzlich von der Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens in der Vorinstanz auszugehen.

  • BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78

    Abfassung der Urteilsgründe - Zeitliche Grenze für Verspätung - Versehen mit

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85
    Soweit die Revision darüber hinaus die Länge des Zeitraums zwischen der Verkündung der Entscheidungsformel und der Zustellung des vollständig abgefaßten Berufungsurteils rügt, macht sie zwar einen Mangel des Verfahrens geltend, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 5 VwGO führen kann (vgl. BVerwGE 49, 61 [BVerwG 02.07.1975 - VI C 59/74]; 50, 278 ; 60, 14 ; Urteile vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 - und vom 3. September 1982 - BVerwG 4 CB 20.82 - ; Beschluß vom 23. November 1979 - BVerwG 4 CB 78.79 - ).

    Da die Verwaltungsgerichtsordnung - anders als die für den Zivilprozeß in § 552 in Verbindung mit § 551 Nr. 7 ZPO getroffene Regelung (vgl. dazu BGHZ 7, 155 [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51] sowie BGH, Urteil vom 28. Juni 1984 <NJW 1984, 2828>) - eine generell bestimmbare Grenze, von der an die Beurkundungsfunktion der Entscheidungsgründe nicht mehr gewahrt ist, nicht kennt und sich auch keine Erfahrungssätze dafür aufstellen lassen, ab wann die Beurkundungsfunktion der nachgebrachten Gründe generell nicht mehr gewährleistet ist, kann eine Entscheidung nur dann als "nicht mit Gründen versehen" im Sinne des § 133 Nr. 5 VwGO angesehen werden, wenn im Einzelfall konkrete Umstände dafür sprechen, daß die Entscheidungsgründe als Folge ihrer verzögerten Abfassung das Beratungsergebnis nicht verläßlich beurkunden und das ihm zugrundeliegende Ergebnis der mündlichen Verhandlung nicht zuverlässig verarbeiten (vgl. BVerwGE 60, 14 [BVerwG 07.02.1980 - 6 CB 101/78]).

  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85
    Wie der Senat in seinem auch vom Berufungsgericht erwähnten Beschluß vom 14. Juni 1977 - BVerwG 7 B 71.77 - (DÖV 1977, 754 ) unter Berufung auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1969 (BVerfGE 26, 228) ausgeführt hat, ist es mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung in Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar, daß die oberste Schulaufsichtsbehörde das Vorliegen eines "dringenden öffentlichen Bedürfnisses" für den Abschluß einer Pflichtvereinbarung zwischen einer Gemeinde, die Träger einer auch von Schülern umliegender Gemeinden besuchten Schule ist, und diesen Umlandgemeinden feststellt, wenn die Leistungsfähigkeit der Schulträgergemeinde nicht ausreicht.
  • BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79
    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85
    Die daneben erhobene Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) genügt schon deshalb nicht den formellen Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO, weil die Beschwerde nicht hinreichend darlegt, weshalb sich dem Berufungsgericht die Vernehmung des Ministerialdirigenten ... als Zeugen nach seiner materiell-rechtlichen Auffassung, auf die es hier allein ankommt, aufdrängen mußte (vgl. BVerwGE 57, 55 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 15/75]; 59, 148 [BVerwG 29.11.1979 - 2 C 40/77]; Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - und vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Rechtssache dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine höchstrichterlich bisher noch nicht geklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher, d.h. allgemeiner Bedeutung aufwirft, und zu erwarten ist, daß die Entscheidung im angestrebten Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; Beschluß vom 15. September 1981 - BVerwG 8 B 210.81 - <NVwZ 1982, 250>).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 15.75

    Bauaufsichtsbehörde - Zivilingenieure - Statische Prüfung von Bauanträgen

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85
    Die daneben erhobene Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) genügt schon deshalb nicht den formellen Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO, weil die Beschwerde nicht hinreichend darlegt, weshalb sich dem Berufungsgericht die Vernehmung des Ministerialdirigenten ... als Zeugen nach seiner materiell-rechtlichen Auffassung, auf die es hier allein ankommt, aufdrängen mußte (vgl. BVerwGE 57, 55 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 15/75]; 59, 148 [BVerwG 29.11.1979 - 2 C 40/77]; Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - und vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - ).
  • BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69

    Schwabinger Krawalle

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85
    Das von der Revision angeführte Urteil des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 34. (nicht 31.) 81 - (Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 16) betrifft demgegenüber den anders gelagerten Fall, daß das Urteil nicht verkündet, die Urteilsformel aber gleichwohl nicht gemäß § 116 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit dem entsprechend anzuwendenden § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO binnen zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung der Geschäftsstelle übergeben worden war (vgl. BVerwGE 38, 220 [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; 39, 51 [BVerwG 04.11.1971 - III C 134/70]), vielmehr erst mit dem vollständig abgefaßten Urteil fast fünf Monate nach der mündlichen Verhandlung zur Geschäftsstelle gelangte.
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85
    Denn die Rüge mangelnder Sachaufklärung kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die die Partei selbst stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. September 1970 - BVerwG 1 B 65.70 - <JR 1971, 214>, vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - und vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85
    Denn die Rüge mangelnder Sachaufklärung kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die die Partei selbst stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. September 1970 - BVerwG 1 B 65.70 - <JR 1971, 214>, vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - und vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85
    Die daneben erhobene Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) genügt schon deshalb nicht den formellen Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO, weil die Beschwerde nicht hinreichend darlegt, weshalb sich dem Berufungsgericht die Vernehmung des Ministerialdirigenten ... als Zeugen nach seiner materiell-rechtlichen Auffassung, auf die es hier allein ankommt, aufdrängen mußte (vgl. BVerwGE 57, 55 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 15/75]; 59, 148 [BVerwG 29.11.1979 - 2 C 40/77]; Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - und vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - ).
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74

    Absolut maßgebende zeitliche Grenze der zwischen Verkündung und Zustellung der

  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 40.77
  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

  • BFH, 30.10.1974 - I R 40/72

    Keine tarifbegünstigte Betriebsveräußerung, wenn der dem Betrieb dienende

  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 125.63

    Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe

  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Fehlende Urteilsgründe - Mündliche Verhandlung - Beratung des verkündeten Urteils

  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung

  • BVerwG, 06.08.1973 - VI CB 140.73
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 11.11.1971 - I C 64.67

    Zahlung von Ausgleichsabgaben für Milch - Zustellung eines Urteils

  • BVerwG, 26.03.1982 - 9 CB 1019.81

    Anforderungen an die Geltendmachung der Rüge der fehlerhaften Besetzung eines

  • BFH, 05.03.1970 - V R 135/68

    Substantiiertes Vorbringen - Mitglied des erkennenden Gerichts - Hinderungsgrund

  • BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 210.81

    Kommunale Neugliederung - Hebesatz - Aufnehmende Gemeinde - Eingegliederte

  • BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 13.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Vernehmung des Wehrpflichtigen - Richterwechsel

  • BVerwG, 14.08.1980 - 6 CB 72.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Antrag auf Protokollberichtigung -

  • BVerwG, 12.07.1982 - 5 CB 117.81

    Verfahrensrüge der unrichtigen Besetzung des Gerichts durch Nichtmitwirkung des

  • BVerwG, 22.12.1969 - VII B 115.68

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.06.1984 - VII ZR 179/83

    Verspätete Absetzung des Berufungsurteils

  • BGH, 18.09.1952 - III ZR 144/51

    Verspätete Abfassung der Urteilsgründe

  • BVerwG, 25.09.1981 - 9 C 217.80

    Berufung eines Ersatzrichters - Recht auf den gesetzlichen Richter - Zulässigkeit

  • BVerwG, 03.09.1982 - 4 CB 20.82

    Urteilsgründe - Berufung

  • BVerwG, 03.09.1970 - I B 65.70

    Ausweisung auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung - Adoption des Klägers

  • BVerwG, 22.06.1978 - 3 C 88.76

    Verspätete Zustellung des Urteils - Fehlen der Entscheidungsgründe - Mündliche

  • BVerwG, 14.06.1977 - 7 B 71.77

    Pflicht der Gemeinde zur finanziellen Beteiligung an den Zinsaufwendungen für das

  • BVerwG, 25.07.1975 - 6 C 37.75

    Verletzung der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme wegen Wechsels in der Besetzung

  • BVerwG, 04.11.1971 - III C 134.70
  • BVerwG, 23.11.1979 - 4 CB 78.79
  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88

    Asylrecht - Straftat - Politische Verfolgung - Verzögerte Urteilsabfassung -

    Der Verfahrensmangel nach § 138 Nr. 6 VwGO haftet einem erst längere Zeit nach Verkündung bzw. Beratung und Niederlegung des unterschriebenen Tenors schriftlich vollständig abgefaßten Urteil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann an, wenn wegen der verzögerten Abfassung des Urteils nicht - mehr - gewährleistet ist, daß die schriftlichen Urteilsgründe das Beratungsergebnis zutreffend wiedergeben (Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 59.74 - BVerwGE 49, 61; Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 CB 101.78 - BVerwGE 60, 14; Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 64).

    Für die Frage, ob als Folge der verzögerten Urteilsabsetzung der Zusammenhang zwischen den beratenen und den schriftlich niedergelegten Entscheidungsgründen gelöst ist, kommt es auf die Umstände des konkreten einzelnen Prozesses, nicht auf die typischen Eigenheiten der Rechtsstreitigkeiten auf einem bestimmten Rechtsgebiet an (vgl. - für das Recht der Kriegsdienstverweigerung - Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 59.74 - a.a.O. und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 81.75 - BVerwGE 50, 278; Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - a.a.O.).

  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 CB 19.88

    "Nicht mit Gründen versehenes" Urteil; Unrichtige Sachbehandlung i.S: von § 21

    Ein derartiger Verfahrensfehler liegt auch dann vor, wenn wegen einer ungewöhnlichen Verzögerung in dem Abfassen der Entscheidungsgründe ein Zusammenhang zwischen der Verkündung der Urteilsformel und der Zustellung des vollständig abgefaßten Berufungsurteils nicht mehr besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. September 1982 - BVerwG 4 CB 20.82 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 19 = NJW 1983, 466; Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 64).

    Der erkennende Senat hat übrigens Bedenken, ob bei einer Verzögerung von mehr als einem Jahr für die Annahme eines Verfahrensmangels im Einzelfall überhaupt konkrete Umstände erforderlich sind, aus denen sich entnehmen läßt, daß die Entscheidungsgründe das Beratungsergebnis nicht mehr verläßlich wiedergeben (so wohl BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 64).

  • VG Stuttgart, 16.07.2021 - 12 K 1952/19

    Beteiligung einer Umlandgemeinde an den Kosten für die Generalsanierung einer

    § 31 SchG ist entgegen der Ansicht der Klägerinnen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch verfassungsgemäß, mithin mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar, sowie nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt (BVerwG, Beschluss vom 11.04.1986 - 7 CB 63/85 -, juris, Rn. 14 und BVerwG, Beschluss vom 14.06.1977 - VII B 71.77 -, DÖV 1977, 754-755; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.1985 - 11 A 631/80 - VBlBW 9/1986, 344, 346).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht sieht die Feststellung eines dringenden öffentlichen Bedürfnisses dann als mit dem Selbstverwaltungsrecht vereinbar an, wenn die Leistungsfähigkeit der Schulträgergemeinde nicht ausreicht (BVerwG, Beschluss vom 11.04.1986 - 7 CB 63/85 -, juris, Rn. 14).

  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 CB 2.91

    Bauantrag - Rücknahme - Änderung - Antragstellung - Landesrecht

    Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 81.75 - BVerwGE 50, 278; Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 CB 101.78 - BVerwGE 60, 14; Urteil vom 3. September 1982 - BVerwG 4 CB 20.82 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 19; Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 64; Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 34.81 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 16; Urteil vom 10. August 1988 - BVerwG 4 CB 19.88 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 19; Beschluß vom 23. Mai 1991 - BVerwG 7 C 34.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 23).
  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 18.91

    Zulassungsvoraussetzungen einer ohne Zulassung eingelegten Revision - Zu langer

    Zwar macht sie mit dem Vorbringen, die angefochtene Entscheidung sei nicht mit Gründen versehen (§§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO), weil der Zeitraum zwischen der Verkündung der Entscheidungsformel und der Zustellung des vollständig abgefaßten Berufungsurteils zu lang sei, einen Mangel des Verfahrens geltend, der mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 5 VwGO gerügt werden kann (vgl. u.a. Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 64 S. 45 m.weit.Nachw.).

    Der Zeitraum von rund zweieinhalb Monaten zwischen der Verkündung des angefochtenen Urteils und dessen Übergabe in vollständig abgefaßter und von den Richtern unterzeichneter Schriftform an die Geschäftsstelle reicht allein ebenfalls nicht aus, um ohne weiteres einen Mangel der Beurkundungsfunktion zu bejahen (vgl. auch Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - a.a.O. S. 48 f.).

  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 15.91

    Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln - Übereinstimmung zwischen

    Zwar macht sie mit dem Vorbringen, die angefochtene Entscheidung sei nicht mit Gründen versehen (§§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO), weil der Zeitraum zwischen der Verkündung der Entscheidungsformel und der Zustellung des vollständig abgefaßten Berufungsurteils zu lang sei, einen Mangel des Verfahrens geltend, der mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 5 VwGO gerügt werden kann (vgl. u.a. Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 64 S. 45 m.weit.Nachw.).

    Der Zeitraum von rund zweieinhalb Monaten zwischen der Verkündung des angefochtenen Urteils und dessen Übergabe in vollständig abgefaßter und von den Richtern unterzeichneter Schriftform an die Geschäftsstelle reicht allein ebenfalls nicht aus, um ohne weiteres einen Mangel der Beurkundungsfunktion zu bejahen (vgl. auch Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - a.a.O. S. 48 f.).

  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 14.91

    Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln - Übereinstimmung zwischen

    Zwar macht sie mit dem Vorbringen, die angefochtene Entscheidung sei nicht mit Gründen versehen (§§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO), weil der Zeitraum zwischen der Verkündung der Entscheidungsformel und der Zustellung des vollständig abgefaßten Berufungsurteils zu lang sei, einen Mangel des Verfahrens geltend, der mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 5 VwGO gerügt werden kann (vgl. u.a. Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 64 S. 45 m.weit.Nachw.).

    Der Zeitraum von rund zweieinhalb Monaten zwischen der Verkündung des angefochtenen Urteils und dessen Übergabe in vollständig abgefaßter und von den Richtern unterzeichneter Schriftform an die Geschäftsstelle reicht allein ebenfalls nicht aus, um ohne weiteres einen Mangel der Beurkundungsfunktion zu bejahen (vgl. auch Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - a.a.O. S. 48 f.).

  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 27.91

    Anforderungen an die Zulassungsvoraussetzungen einer ohne Zulassung eingelegten

    Zwar macht sie mit dem Vorbringen, die angefochtene Entscheidung sei nicht mit Gründen versehen (§§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO), weil der Zeitraum zwischen der Verkündung der Entscheidungsformel und der Zustellung des vollständig abgefaßten Berufungsurteils zu lang sei, einen Mangel des Verfahrens geltend, der mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 5 VwGO gerügt werden kann (vgl. u.a. Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 64 S. 45 m.weit.Nachw.).

    Der Zeitraum von rund zweieinhalb Monaten zwischen der Verkündung des angefochtenen Urteils und dessen Übergabe in vollständig abgefaßter und von den Richtern unterzeichneter Schriftform an die Geschäftsstelle reicht allein ebenfalls nicht aus, um ohne weiteres einen Mangel der Beurkundungsfunktion zu bejahen (vgl. auch Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - a.a.O. S. 48 f.).

  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 20.91

    Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln - Übereinstimmung zwischen

    Zwar macht sie mit dem Vorbringen, die angefochtene Entscheidung sei nicht mit Gründen versehen (§§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO), weil der Zeitraum zwischen der Verkündung der Entscheidungsformel und der Zustellung des vollständig abgefaßten Berufungsurteils zu lang sei, einen Mangel des Verfahrens geltend, der mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 5 VwGO gerügt werden kann (vgl. u.a. Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 64 S. 45 m.weit.Nachw.).

    Der Zeitraum von rund zweieinhalb Monaten zwischen der Verkündung des angefochtenen Urteils und dessen Übergabe in vollständig abgefaßter und von den Richtern unterzeichneter Schriftform an die Geschäftsstelle reicht allein ebenfalls nicht aus, um ohne weiteres einen Mangel der Beurkundungsfunktion zu bejahen (vgl. auch Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - a.a.O. S. 48 f.).

  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 17.91

    Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln - Übereinstimmung zwischen

    Zwar macht sie mit dem Vorbringen, die angefochtene Entscheidung sei nicht mit Gründen versehen (§§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO), weil der Zeitraum zwischen der Verkündung der Entscheidungsformel und der Zustellung des vollständig abgefaßten Berufungsurteils zu lang sei, einen Mangel des Verfahrens geltend, der mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 5 VwGO gerügt werden kann (vgl. u.a. Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 64 S. 45 m.weit.Nachw.).

    Der Zeitraum von rund zweieinhalb Monaten zwischen der Verkündung des angefochtenen Urteils und dessen Übergabe in vollständig abgefaßter und von den Richtern unterzeichneter Schriftform an die Geschäftsstelle reicht allein ebenfalls nicht aus, um ohne weiteres einen Mangel der Beurkundungsfunktion zu bejahen (vgl. auch Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - a.a.O. S. 48 f.).

  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 25.91

    Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln - Übereinstimmung zwischen

  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 26.91

    Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln - Zustellung eines Urteils

  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 24.91

    Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln - Übereinstimmung zwischen

  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 19.91

    Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln - Übereinstimmung zwischen

  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 29.91

    Anforderungen an die Zulassungsvoraussetzungen einer ohne Zulassung eingelegten

  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 30.91

    Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln - Übereinstimmung zwischen

  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 28.91

    Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln - Übereinstimmung zwischen

  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 13.91

    Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln - Übereinstimmung zwischen

  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 23.91

    Anforderungen an die Zulassungsvoraussetzungen einer ohne Zulassung eingelegten

  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 21.91

    Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln - Übereinstimmung zwischen

  • BSG, 14.09.1994 - 5 RJ 62/93

    Sozialgerichtsverfahren - Revision - Bezeichnung des Verfahrensmangels

  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 31.91

    Verzögerung beim Abfassen von Entscheidungsgründen - Voraussetzungen an eine

  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 12.91

    Anforderungen an die Zulassungsvoraussetzungen einer ohne Zulassung eingelegten

  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 16.91

    Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln - Übereinstimmung zwischen

  • BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87

    Anforderungen an eine Divergenzrüge - Umdeutung einer Divergenzrüge in eine

  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 22.91

    Anforderungen an die Zulassungsvoraussetzungen einer ohne Zulassung eingelegten

  • BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 54.06

    Zulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Zuweisung

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2008 - 1 S 1922/07

    Teilnahme der ehrenamtlichen Richter an Urteilsberatung nach Eingang eines

  • BVerwG, 21.12.1994 - 1 B 176.93

    Aufgestellte Rechtssatz - Revision - Oberverwaltungsgericht - Abweichung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2018 - 5 A 2439/17

    Verfassungsmäßigkeit der Abordnung von Richtern anderer Gerichtsbarkeiten an ein

  • BVerwG, 04.12.1996 - 8 B 145.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Anspruch auf

  • BVerwG, 28.09.1987 - 6 CB 15.87

    Schriftliche Urteilsgründe - Verzögerte Abfassung

  • BVerwG, 19.10.1992 - 3 B 71.92

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 28.08.1996 - 8 B 74.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Auswahl des Berichterstatters

  • BVerwG, 17.01.1990 - 9 CB 81.89

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts als die

  • BVerwG, 15.01.1990 - 9 CB 66.89

    Bestimmung der Voraussetzungen an eine vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts

  • BVerwG, 03.08.1987 - 2 ER 204.87

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 29.08.1990 - 6 B 43.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Revisibilität auslaufenden Rechts -

  • BVerwG, 10.09.1987 - 6 CB 14.87

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 08.12.1986 - 4 CB 43.86

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Zulässigkeit der Revision bei Stützung

  • OVG Sachsen, 16.12.2021 - 6 A 660/20

    Asylzulassungsantrag; Besetzungsrüge; Begründungsmangel; Verletzung rechtlichen

  • BVerwG, 19.10.1992 - 3 B 62.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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